Elternberatung
Elternberatung über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse minderjähriger Kinder, die den Erfordernissen des § 95 Abs. 1a außStrG entspricht und bescheinigt wird.
Seit 2013 sind Eltern minderjähriger Kinder gesetzlich verpflichtet, sich über die Bedürfnisse ihrer Kinder in dieser Situation des Umbruchs beraten zu lassen. Die Beratung muß vor der Regelung der Scheidungsfolgen stattfinden und gilt für Paare, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben.
In der Beratung wird thematisiert, wie Kinder auf emotionaler Ebene die Scheidung erleben. Die Kooperation der Eltern soll zu diesem Zeitpunkt gefördert und die Trennung so gestaltet werden, dass die betroffenen Kinder mit dieser Lebensveränderung umgehen können.